Eppendorfer Weg 207 | Hamburg | Tel.: +49 40 18 98 09 20



Wie oft sollten Kinderfüße vermessen werden?

Geposted von Grazyna Ptak am


Wie oft sollten Kinderfüße vermessen werden? Diese Frage begegnet mir in meinem Laden „Schritt für Schritt“ fast täglich – und ich kann sie gut verstehen. Als Mutter eines Vorschulkindes weiß ich aus eigener Erfahrung, wie schnell Kinder wachsen.

Kinderfüße entwickeln sich rasant. Besonders in den ersten Lebensjahren können sie alle zwei bis drei Monate um eine halbe bis ganze Schuhgröße wachsen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass das Fußwachstum im Kleinkindalter am schnellsten verläuft, da Knochen noch weich sind und sich Strukturen erst formen. Gerade deshalb ist regelmäßiges Vermessen so wichtig – denn Kinder spüren oft nicht, wenn Schuhe zu klein werden.

Meine Empfehlung aus dem Alltag im Kinderschuh-Fachgeschäft:

  • Krabbelkinder und Laufanfänger: alle 2–3 Monate messen
  • Kindergartenkinder: alle 3–4 Monate
  • Schulkinder: mindestens alle 4–6 Monate

Wichtig ist dabei nicht nur die Länge, sondern auch die Breite und Passform. Jeder Kinderfuß ist individuell – und ein gut sitzender Schuh unterstützt die gesunde Entwicklung von Anfang an. Daher haben wir bei uns im Laden neben den Standardschuhe, auch Modelle für schmale aber auch breite Füße.

Ich erlebe häufig, dass Eltern überrascht sind, wie schnell ein zuvor perfekt passender Schuh plötzlich drückt. Deshalb rate ich: Lieber einmal zu oft kontrollieren als zu spät reagieren. Ein kurzer Check spart nicht nur Geld, sondern schützt auch vor Fehlstellungen.

Vertrauen Sie ruhig Ihrem Gefühl – und holen Sie sich im Zweifel Unterstützung im Fachgeschäft. Kinderfüße tragen unsere Kleinen durchs Leben. Sie verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Wir messen die Füße Ihres Kindes gerne auch - und sollte sich die Schuhgröße nicht verändert haben, haben Sie die Sicherheit, dass alles noch perfekt sitzt und wir freuen uns, dass Sie einfach so einmal vorbei geschaut haben.

In diesem Sinne: Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Graza